OngakuMatsuri

Hausordnung

Allgemeine Regeln/Hausordnung der Ongaku Matsuri

Wir bitten die Besucher der Ongaku Matsuri, die folgende Regeln zu beachten:

  1. Mit dem Betreten der Veranstaltung werden die folgenden Regeln anerkannt. Bitte achtet auf Euch und Eure Mitmenschen, damit wir alle ein schönes Event genießen können.

  2. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Es ist zur Kontrolle von Taschen und Jacken, sowie der Überprüfung der Zugangskennung berechtigt.

  3. Das Mitbringen von Alkohol und Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist auf der Veranstaltung untersagt. Ein Verstoß führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung, sowie der Erteilung eines Hausverbots.

  4. Mitgebrachte Getränke sind erlaubt, allerdings nur ungeöffnete nicht-Glasflaschen und maximal 3 Liter pro Person. Mitgebrachte alkoholische Getränke sind nicht gestattet. Zudem dürfen auf der Veranstaltung erworbene Flaschen diese nicht verlassen.

  5. Offenes Feuer und rauchen (auch E-Zigarette und sogenannte 'Viper') sind in allen Räumlichkeiten (auch WC) strengstens verboten. Desweiteren ist das Grillen auf dem Gelände nicht gestattet.

  6. Busen/Brust, Intimbereich und Po müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein. Obszöne Gesten/Handlungen sind ebenfalls untersagt.

  7. Das Mitbringen von Tieren ist verboten. Einzige Ausnahme sind Tiere, die zur Unterstützung für beeinträchtigte Menschen trainiert sind (z. B. Blindenhunde).

  8. Alle Notausgänge und sämtliche Flucht- und Rettungswege müssen in voller Breite frei bleiben.

  9. Der Besuch der Veranstaltung, sowie die Teilnahme und Nutzung ihrer Angebote, erfolgt auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung bei Personen- oder Vermögensschäden oder Diebstählen.

  10. Im gesamten Bereich der Ongaku Matsuri ist auf Sauberkeit zu achten. Es ist untersagt Wände zu beschriften, zu bekleben und oder auf sonstige Art zu verunreinigen. Das Schneiden und Färben von Haaren und Perücken ist ohne Sondergenehmigung im gesamten Gebäude untersagt.

  11. Minderjährigen Personen ist der Aufenthalt auf der Veranstaltung nur bis zur gesetzlich bestimmten Zeit gestattet. Beachtet dafür die Regeln der Anime-Disco. Der Veranstalter übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfaltspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige. Das Security- und Kassenpersonal behält sich das Recht vor, jederzeit Ausweiskontrollen durchzuführen.

  12. Waffen sind auf der Veranstaltung verboten. Bei Cosplayrequisiten wird die Ungefährlichkeit überprüft. Es gelten die Requisitenregeln der Ongaku Matsuri.

  13. Der Verkauf von Waren, sowie das Auslegen von Werbemitteln, ist ohne Absprache mit der Orga verboten.

  14. Besteht die Absicht, Bild- und Tonaufnahmen für kommerzielle Zwecke zu erstellen, ist dies im Vorfeld beim Veranstalter anzumelden. Private Bild- und Tonaufnahmen sind davon nicht betroffen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, selbst Aufnahmen dieser Art anzufertigen, zu speichern und für eigene Werbe- und Dokumentationszwecke zu verwenden.

  15. Zuwiderhandlungen können den Verweis vom Veranstaltungsort bedeuten. Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, Personen aus den Veranstaltungsräumen zu verweisen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, sich ungebührlich verhalten oder eine Gefahr für sich oder andere darstellen.